Der Unternehmensverkauf

in Zusammenarbeit mit einem professionellen M&A Berater

Es gibt zahlreiche Gründe wieso Sie ihr Unternehmen verkaufen wollen. Diese können in der Entwicklung des Unternehmens ebenso wie im persönlichen Bereich von Ihnen als Gesellschafter oder in der Kombination der beiden liegen. Oft sehen wir folgende Gründe:

  • Verkauf aus Altersgründen, die klassische Unternehmensnachfolge
  • Veränderungen im privaten Umfeld, der Wunsch nochmal etwas neues Aufzubauen
  • Das weitere Wachstum des Unternehmens ist kapitalintensiv, hierfür wird ein Investor benötigt
     

Unser Verkaufsprozess 

In einem ersten Kennenlernen besprechen wir die Gründe für den Verkauf, diskutieren die möglichen Käufertypen und planen den zeitlichen Ablauf für den Verkaufsprozess, dieser dauert in der Regel zwischen 9 und 15 Monaten. Treffen wir die Entscheidung diesen Weg gemeinsam zu bestreiten, beginnt der Verkaufsprozess.

Basierend auf den übermittelten Daten Ihres Unternehmens wird ein Kurzexposé auch Teaser genannt für die anonyme Ansprache erstellt und abgestimmt. Dieser Teaser enthält die wesentlichen Informationen zum Unternehmen, z.B. Umsatz, EBIT-Marge, Anzahl der Mitarbeiter, Branche und Region des Firmensitzes. Weiterhin wird ein Information Memorandum erstellt, welches detailliertere Unternehmen beinhaltet. Hier geht es darum eine realistische Bild Ihres Unternehmens zu erstellen, welche neben den Stärken und Chancen auch die Schwächen und Risiken beleuchtet. Abgerundet wird das Bild unter anderen mit Informationen zur Entwicklung des Geschäftssegmentes, einer Unternehmens-/Finanzplanung, den Mitarbeitern.

Aufgrund der vorliegenden Daten und der geführten Gespräche ermitteln wir eine indikative Unternehmensbewertung. Diese gleichen wir mit Ihrer Kaufpreiserwartung und den gängigen Multiplikatoren ab, so dass wir gemeinsam Erwartung für eine Zielbandbreite festlegen. Da wir uns aktuell auf einen Käufermarkt hinbewegen, werden die tatsächlichen Preise in der Regel von dem Markt bestimmt und können von einer Bewertung abweichen.

Sind diese Schritte abgestimmt, werden anhand eines Suchprofils potenzielle Käufer identifiziert. Je nach Unternehmen kommen hierfür Strategen, Investoren mit mehreren Beteiligungen, MBI-Kandidaten oder eine Kombination dieser Möglichkeiten in Frage. Gemeinsam wird diese Longlist mit Ihnen besprochen und es werden die Käufer für die Ansprache ausgewählt, bei der Auswahl handelt es sich um die sogenannte Shortlist. Durch unser Netzwerk und ergänzender Datenbanken sprechen wir die Entscheider der Unternehmen direkt an, was zu kurzfristigen Rückmelden führt. In den folgenden Telefonaten wird die Ernsthaftigkeit des Interesses geprüft und allgemeine Fragen beantwortet. Mit den interessierten Kandidaten wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen und anschließend der Unternehmensname offengelegt sowie das Information Memorandum übermittelt.

Bevor es zur Abgabe der indikativen Kaufpreisangebote kommt, finden in der Regel Besprechungen mit dem Verkäufer und dem Management des Käufers statt. Hier steht neben dem klären erster Fragen auch der persönliche Eindruck der Parteien im Vordergrund. Hat der Kaufkandidat weiterhin Interesse an Ihrem Unternehmen, werden die offenen Punkte zur Abgabe des Kaufpreisangebotes besprochen und das Angebot abgegeben. In der folgenden Prüfung der Angebote fließen neben dem Kaufpreis und den Konditionen auch Aspekte wie persönliche Vertrauen und das zukünftige Konzept des Käufers in den Entscheidungsprozess mit ein.

Nachdem die Entscheidung gefallen ist, werden in einer Absichtserklärung, auch Letter-of-Intent / LOI genannt, die getroffenen Vereinbarungen festgehalten. Es handelt sich um einen vorläufigen Kaufvertrag, in dem der Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, die zukünftige Rolle des aktuellen Gesellschafters, die folgende Due Diligence, Wettbewerbsverbote, Garantieverpflichtungen, Auflösungsbedingungen etc. geregelt werden. Bei dem LOI handelt es sich nicht um eine verbindliche Absichtserklärung, in den allermeisten Fällen führt der Abschluss aber zu einer erfolgreichen Transaktion.

In der folgenden Due Diligence wird seitens des Käufers eine Anforderungsliste mit zu prüfenden Informationen übermittelt. In der Regel findet diese Käufer Due Diligence in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater und Rechtsanwalt statt. Die Größe des Teams und die Menge der Themen hängen von der Größe des im Fokus stehenden Unternehmens ab. Es geht für den Käufer darum mögliche Risiken und Schwachstellen zu erkennen. Die Arbeit von Möhle Consulting konzentriert sich in dieser Phase auf die korrekte Deutung der Erkenntnisse aus der Unternehmensprüfung und der Klärung der letzten Fragen.

Kommt es bei der Due Diligence zu keinen neuen Erkenntnissen, werden die Anwälte den Kaufvertrag basierend auf dem LOI ausarbeiten. Werden Sie als Verkäufer zukünftig noch als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter tätig sein, gehören der neue Geschäftsführeranstellungsvertrag sowie ein neuer Gesellschaftsvertrag ebenso zu diesem Schritt, wie mögliche neue Mietverträge.

Wurden alle offenen Punkte im Einvernehmen geklärt, kann der Kaufvertrags bei einem Notar unterzeichnet werden. Der Verkauf der Anteile ist abgeschlossen, sobald der Kaufpreis bezahlt worden. Jetzt ist der richtige Moment den Abschluss (das Closing) gebührend zu würdigen. Sie können sich jetzt ganz der Umsetzung ihrer Pläne widmen.

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